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Slowenien

Es gelten die neuen EU-Einreisebestimmungen. Zusätzlich gilt: Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht.

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