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Serbien

Ein amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Das Zeugnis sollte bescheinigen, dass das Tier gesund ist und keine ansteckenden anmeldepflichtigen übertragbaren Krankheiten hat. Ferner sollte bestätigt werden, dass im Herkunftsort in den letzten sechs Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, muss eine Bescheinigung beigefügt werden, dass sie gegen Tollwut geimpft wurden und dass seit der Impfung mindestens 15 Tage und nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Die Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht älter als sechs Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.

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