Schweden
10 Dinge, die man in Schweden gesehen haben sollte
Göteborg
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Alvsborgs Nya Fastning
Hoganas
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Kullen Lighthouse
Malmö
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Oresund Bridge
Sala
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Sala Silvergruva
Stockholm
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Drottningholm Palace
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Stockholm Canals
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Stockholm Old Town
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Djurgården
Västerås
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Anundshog
Visby
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Visby City Wall
Einreisebestimmungen
Chip
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Der Hund muss eine Identitätserkennung haben (mit Microchip) oder vor dem 3. Juli 2011 mit einer lesbaren Tätowierung versehen worden sein und einen Heimtierpass besitzen, aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht.
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Die Fellnase muss gegen Tollwut geimpft sein.
Impfung
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Laut der Schwedischen Botschaft gibt es folgende Bestimmungen für Impfungen: Die Grundimpfung kann bei allen ID-gekennzeichneten Hunden vorgenommen werden, die mindestens 3 Monate (90 Tage) alt sind.
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Wird die Fellnase früher geimpft, besitzt die Impfung für die Reise keine Gültigkeit. In diesem Falle muss erneut geimpft werden, wenn der Hund ein Alter von 3 Monaten erreicht hat.
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Nach der Grundimpfung im Alter von mindestens 3 Monaten müssen 21 Tage vergehen, bevor die Fellnase nach Schweden einreisen kann.
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Der Tollwut-Antikörpernachweis ist laut der schwedischen Botschaft nicht mehr notwendig.
Entwurmung
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Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.
Pass
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Dokumentation in Form eines Hundepasses, in den der zuständige Tierarzt alle notwendigen Behandlungen einträgt.
Meldung bei Einreise
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Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführte Haustiere beim Zoll zu melden, indem die rote Zollpassage gewählt wird (Roter Punkt/Red Point). Entweder ist ein Zollbeamter vor Ort oder es ist ein Telefon dort.
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Für Hundewelpen gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für erwachsene Hunde.
Weitere Infos
Auf der Website des schwedischen Zollamtes, Tullverket