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Kroatien

​Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit Microchip oder einer deutlich lesbaren tätowierten Nummer gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss.

Vom Tierarzt ist eine Bestätigung erforderlich, dass das Tier gesund ist, dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.
Eine mindestens sechsmonatige und nicht älter als ein Jahr alte Bescheinigung über die Tollwutimpfung ist vorzulegen.

Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen. Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht: Dobermann, American Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und all deren Kreuzungen. Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.

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