Australien
Down Under hat weltweit mit die schärfsten Einreisebestimmungen. Australien gehört zu den gelisteten Drittländern (Anhang II, Teil C), die einen der EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen.
Wer aus diesen Ländern Tiere einführt / zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung.
Strenge Bestimmungen: 1. Hunde und Katzen müssen sich mind. die letzten 6 Monate
vor Einreise kontinuierlich im Exportland aufgehalten haben, 2. Mindestalter 6 Monate,
3. ISO Microchip, 4. Nicht länger als 3 Wochen trächtig und keine Saugwelpen,
5. Einkreuzungen mit Wildtieren (z.B. Wolf) verboten, es sei denn, es sind seither mehr als
5 Generationen mit Haustieren reingezüchtet, 6. Tollwutimpfung, Blutprobe und Titerbestimmung
> 0,5 IU/ml frühestens 60 Tage und längstens 12 Monate vor Einreise. Einreisegenehmigung
beantragen und mindestens 30 Tage Quarantäne bei Einreise aus EU-Ländern.
Da das Tier frühestens 180 Tage nach der Titerbestimmung die Quarantäne verlassen darf,
ist eine Wartezeit von 150 Tagen nach der Titerbestimmung anzuraten, um die Quarantänedauer
auf die Mindestdauer von 30 Tagen zu beschränken.
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Alle Angaben wurden direkt anhand der Angaben von Botschaften/Konsulaten sowie der neuen EU-Gesetzgebung überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden – trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen. Wir können nicht alle Länder aufführen, bitte erfragen Sie Vorschriften der hier nicht aufgeführten Länder bei den jeweils zuständigen Konsulaten.
Stand der Information: 10.03.2017