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Norwegen

Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen unterliegt in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG).

Das Tier muss mittels eines Mikrochips oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Microchip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegeräte zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.

Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standart) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung müssen in Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein.

Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung in den jeweils vorgeschriebenen Intervallen regelmäßig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden.

Ungeimpfte Tiere aus anderen Ländern als Großbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.
Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogramms mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorherige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzusehen.

Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis einen Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens zehn Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.

Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchen das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfung, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlung bescheinigt.

Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit den für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).

Verbotene Hunde: Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher Hunde sind verboten, ebenso die Einfuhr von Sperma oder Embryos gefährlicher Hunde. Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen: Pit-Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Fila brasiliero, Toso inu, Dogo argentino. Als gefährlich sind außerdem Hunde und Hundetypen anzusehehn, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wolfanteil.

Eine Impfung gegen Staupe und Leptospirose wird empfohlen.

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